Struktur der Forstbetriebsgemeinschaft
Die Eigentumsverhältnisse im nördlichen Unterfranken sind geprägt durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil Kommunalwald, also Wald im Eigentum von Gemeinden, Städten oder sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechts. Mit 48 % der unterfränkischen Gesamtwaldfläche, liegt der Kommunalwaldanteil deutlich über dem bayerischen Durchschnitt (10 %). Der Privatwaldanteil liegt mit 24 % dagegen deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt (58 %). Die Hälfte des Privatwaldes ist aber durch extrem kleine Waldgrundstücke geprägt.
Die Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) aus dem Jahr 2012 zeigen, dass sich hier, im sogenannten Kleinstprivatwald (kleiner als 2 ha), außerordentlich hohe Holzvorräte finden. Durch eine Vielzahl von Strukturproblemen, bedingt durch die geringe Flächengröße und ungünstige Grundstücksformen, ist die Holznutzung stark erschwert, woraus eine Unternutzung und damit ein Vorratsaufbau resultieren.
Diese unterfränkischen Besonderheiten spiegeln sich auch in der FBG Obere Rhön w.V. wider. Die FBG ist geprägt durch wenige Gemeinden, die den größten Flächenanteil in der FBG besitzen und mehrere altrechtliche Körperschaften. Den Großteil der Mitglieder bildet aber eine Vielzahl Kleinstprivatwaldbesitzer. Gerade die Kleinstprivatwaldbesitzer spielen aber für die FBG eine wichtige Rolle. Denn bedingt durch die enge Verzahnung der Waldeigentumsformen und aufgrund ungünstig ausgeformter Grundstücke werden Maßnahmen auf der Fläche, inbesondere die Holzernte, erst durch die Beteiligung mehrerer Waldbesitzer ermöglicht.
Neben den Gründungsmitgliedern, der Stadt Fladungen und den Gemeinden Nordheim v.d. Rhön und Hausen/Rhön, sind heute fünf weitere Städte und Gemeinden (Stadt Mellrichstadt und Ostheim v.d. Rhön sowie die Gemeinden Oberstreu, Stockheim und Willmars) Mitglied der FBG. Hinzu kommen 12 Waldkörperschaften und über 100 private Waldbesitzer. Die Mitgliedsfläche erstreckt sich von der Hohen Rhön, vom Schwarzen Moor, bis nach Oberstreu und Frickenhausen.
Als wirtschaftlicher Verein verfolgt die FBG Obere Rhön keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Finanzierung erfolgt durch einen flächenbezogenen Mitgliedsbeitrag und eine Pauschale je vermarktetem Festmeter Holz. Die Mitgliedsbeiträge und die Vermarktungspauschale verstehen sich als Selbstkostenbeitrag. Darüber hinaus kann sich die FBG durch Kostenerträge für Dienstleistungen, die Hackschnitzelvermarktung sowie staatliche Fördermittel wirtschaftlich selbst tragen.