Leistungen für Waldbesitzer

Unser Dienstleistungsangebot im Überblick

Holzverkauf

Markt­gerechte Vermarktung der verschiedenen Sortimente und Baumarten

Die FBG Obere Rhön w.V. übernimmt die Vermarktung des Holzes der Mitgliedsbetriebe. Die vermarktete Holzmenge beträgt rund 24.000 fm pro Jahr. Durch Bündelung der Holzmengen, können langfristige Lieferverträge und bessere Preise für den Waldbesitzer erzielt werden. Auch Kleinmengen können so vermarktet werden.

Bedingt durch den geringen Mengenanfall im Klein- und Kleinstprivatwald entstehen Holzkäufern übermäßige Transportkosten und ein deutlich erhöhter Verwaltungs- und Organisationsaufwand. Der Waldbesitzer selbst verfügt meist über geringe Kenntnisse des Marktes. Aushaltungskriterien und Anforderungen der Holzkäufer sind nur in Ausnahmefällen bekannt, ebenso sind die Kontakte zu den Holzabnehmern beschränkt. Daher ist es als Privatwaldbesitzer schwierig, anfallendes Holz mit maximalem Ertrag zu vermarkten.

Die FBG bündelt die vielen kleinen Holzmengen der Mitglieder und kann so Transport- und Verwaltungskosten vermindern. Zudem besitzt die FBG breitgefächerte Kontakte zu den regionalen und überregionalen Holzverarbeitungsbetrieben und erzielt für ihre Mitglieder maximale Erträge.

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Kleinmenge Nadelholz

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Kennzeichnungsplättchen an Stammholz

Als Mitglied der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Unterfranken (FVU) können Holzmengen über langfristige, breitgefächerte Lieferverträge mit entsprechend großen Mengen, zu konstant höherwertigen Preisen verkauft werden - nicht nur im Falle von Kalamitäten ein entscheidender Vorteil. So können größere finanzielle Verluste aufgrund des Holzpreisverfalls, im Falle von Waldschäden durch z.B. Sturm oder Borkenkäfer, vermieden werden. Durch den fortschreitenden Klimawandel wird sich in der Zunkuft das Kalamitätsrisiko weiter erhöhen.

Neben den Großsägewerken arbeitet die FBG erfolgreich mit örtlichen Kleinsägern zusammen. Diese bieten den Vorteil einer flexiblen Abnahme von Kleinmengen und insbesondere der Abrechnung nach Waldmaß. Diese Abrechnungsform bedeutet die Festlegung der Güteklasse, die den Preis maßgeblich bestimmt, erfolgt vor Ort im Wald. Bei der Abrechnung im Werkseingangsmaß, wird das Holz bei Eingang im Werk elektronisch vermessen und die Güteklasse vom Käufer festgelegt. Die regionalen Sägewerke werden daher von uns besonders berücksichtigt, auch um die regionale Wertschöpfung zu fördern.

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Brennholz im Fladunger Wald

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Größere Menge Nadelholz im Mellrichstädter Wald

Als Waldbesitzer profitieren Sie von einer professionellen Vermarktung Ihres Holzes zu marktgerechten, Gewinn orientierten Holzerlösen. Trotzdem bleiben Sie als Waldeigentümer alleiniger Entscheider!

Neben den Sägewerken versorgen wir auch die örtlichen Brennholzkunden mit Reisiglosen und Industrieholz ab der Waldstraße . Hierfür kommt insbesondere dem Kommunalwald eine besondere Verantwortung zu, die wir entsprechend den Wünschen der Bürger umsetzen.

Für die Holzvermarktung wird dem Mitglied eine holzmengenbezogene Pauschale je vermarktetem Festmeter verrechnet (Faustregeln zur Umrechnung der verschiedenen Maßeinheiten). Dabei wird zwischen Industrie- und Stammholz unterschieden. In der Festmeterpauschale sind vor dem Verkauf die Holzerfassung über unser EDV-System und die Erstellung der Holzlisten eingeschlossen. Außerdem die eigentliche Verkaufsvermittlung, meist inklusive der Holzüberweisung vor Ort mit dem Holzkäufer. Nach dem Verkauf übernehmen wir die Rechnungstellung, die Überwachung des Zahlungseingangs und die Freigabe der Holzabfuhr, sowie eventuelle Mahndienste für den Waldbesitzer. Das treuhänderisch vereinnahmte Holzgeld wird dann mit einer sogenannten "Waldbesitzerabrechnung" - unter Abzug der Vermarktungspauschale - dem Waldeigentümer gutgeschrieben.

Auf Wunsch übernimmt die FBG Obere Rhön w.V. für ihre Mitglieder auch alle der Holzvermarktung vorrangehenden Arbeiten, von der Planung des Holzeinschlages, über die Vermittlung geeigneter Forstdienstleistungsunternehmen bis zur Holzaufnahme. Bei allen Tätigkeiten liegt der Fokus auf einer engen Absprache mit dem Waldeigentümer. 

Holz­ernte und Betriebs­arbeiten

Von der Pflanzung bis zur Verjüngungsnutzung

Von der Pflanzung bis zur Holzernte steuert und organisiert die FBG Obere Rhön w.V. - in enger Abprache mit dem Waldbesitzer - alle anfallenden Betriebsarbeiten. Durch gemeinsamen Holzeinschlag können die Prozesse der Holzerntekette optimiert werden, in maschinellen wie in motormanuellen Arbeitsverfahren.

Bedingt durch die kleine Fläche und insbesondere den geringen Holzmengenanfall pro Flächeneinheit im kleinparzellierten Privat- und Kommunalwald ist die Ausführung der anfallenden Betriebsarbeiten und insbesondere die Holzernte unter Umständen nicht kostendeckend möglich. Je nach Sortiment entstehen nur geringe Erlöse, denen aber hohe Kosten gegenüberstehen.

Ein kostensenkender Einsatz moderner Maschinen ist nicht möglich, weil der Einsatz teurer Technik, eine Mindestmenge an anfallendem Holz erfordert. Forstunternehmen mit zeitgemäßer Maschinentechnik nehmen selten Aufträge mit Kleinstmengen unter 100 Festmeter an. Moderne Technik arbeitet aber effektiv und schonend für den Waldboden und den verbleibenden Bestand.

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Langholzrückung mit Forstspezialmaschine

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Buche mit der Aufschrift "Danke ihr Holzmacher" im Fladunger Wald

Der Grund der hohen Holzerntekosten sind u. a. die schlechte Maschinenauslastung, Umsetz- und Transportzeiten, sowie weite Rückeentfernungen, die in keinem Verhältnis zur produktiven Arbeitszeit stehen. Dadurch werden effektive maschinelle Holzernteverfahren, mit teuren Maschinen wie Harvester und Rückezug, für den Einzelbetrieb aufgrund der hohen Kosten unattraktiv. Erst der Zusammenschluss mehrerer Kleinbetriebe ermöglicht den Einsatz solcher Verfahren.

Die FBG als forstlicher Zusammenschluss vermittelt geeignete Forstunternehmen und organisiert die Holzernte. Von der Einsatzplanung, über die Überwachung des Arbeitsfortschritts bis zur Kontrolle der fachlichen Ausführung. Neben der Holzernte organisiert und koordiniert die FBG auch alle anderen anfallenden Betriebsarbeiten, dazu zählen z.B. die Waldbegründung, Pflegemaßnahmen aber auch die Wegeinstanthaltung und der Forstschutz.

Gemeinsam mit dem Waldbesitzer werden alle Maßnahmen vor Ort besprochen und geplant. Der Waldeigentümer wird unterstützend beraten, trifft aber weiterhin alle Entscheidungen selbst. 

Wald­pflege­verträge und Forst­betriebs­führung

Nachhaltige Bewirt­schaftung und Betreuung im Privat- und Kommunal­wald

Die FBG Obere Rhön w.V. übernimmt die forstliche Betriebsausführung und -leitung im Kommunal- und Körperschaftswald. Unser Angebot der Waldpflegeverträge richtet sich insbesondere an private und kommunale Waldbesitzer, für die wir die gesetzlichen Pflichten teilweise übernehmen. Dazu zählen Waldschutzmaßnahmen und die Verkehrssicherungspflicht.

Wald erbringt erhebliche Leistungen für die Gesellschaft und das weitgehend ohne finanziellen Ausgleich für den Waldbesitzer. Neben den ökologischen Funktionen wie z.B. der Trinkwasserspende, der Hochwasserschutzwirkung oder der Produktion von Luftsauerstoff, dienen Wälder der Erholung, prägen das Landschaftsbild und bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

Um diese Funktionen dauerhaft erfüllen zu können benötigt der Wald Pflege. Professionell bewirtschaftete Wälder liefern neben dauerhaften Holzerträgen auch nachhaltige Ökosystemdienstleistungen für die Gesellschaft.

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Historischer Grenzstein in der Waldkörperschaft Heufurter Drittel

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Waldbild im Nordheimer Wald

Waldpflegeverträge

Unser Angebot der Waldpflegeverträge richtet sich vorrangig an Waldbesitzer, die nicht mehr über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse der Waldbewirtschaftung verfügen, oder denen es an technischer Ausstattung oder Zeit und Motivation zur schweren Waldarbeit mangelt.

Als Waldbesitzer tragen Sie eine besondere Verantwortung gegenüber der nachfolgenden Generation. Weil die Produktionszeiträume im Wald, also die Zeitspanne von der Bestandesbegründung bis zum hiebsreifen Bestand, sehr lang sind und meist die Lebensdauer des Einzelnen überschreiten, spricht man vom sogenannten "Generationenvertrag".
Weil Wald oft in der Familie vererbt und nur selten verkauft wird, besteht die moralische Verpflichtung die Waldflächen in einem guten Zustand zu übergeben. Das schließt die heutige Nutzung nicht aus - im Gegenteil: durch Pflegemaßnahmen kann der Wert und der Zustand des eigenen Waldes deutlich verbessert werden - wovon nicht nur die eigenen Kinder profitieren.

Mit einem Waldpflegevertrag unterstützen wir Sie bei der Waldbewirtschaftung und der Waldpflege. In allen Fragen, von der regelmäßigen Waldschutzkontrolle gegen Forstschädlinge, wie Borkenkäfer oder der Verkehrssicherungspflicht unterstützen wir Sie nach den Grundsätzen der nachhaltigen Forstwirtschaft.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Nachkommen einen gut gepflegten Wald übernehmen können.

Als Waldeigentümer, profitieren Sie von unserer Fachkompetenz, behalten aber die volle Kontrolle über Ihr Waldeigentum. Gemeinsam mit den zuständigen Kollegen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt, beraten wir Sie gerne zu allen Fragen vom Keimling bis zur dicken Werteiche!

Ihren zuständigen Beratungsförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu hoheitlichen Fragen oder zur Förderung im Wald finden Sie über den folgenden Link oder rufen Sie uns einfach an: Försterfinder der Bayerischen Forstverwaltung

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Weißtannnen-Naturverjüngung

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Ameisennest im Fladunger Wald

Forstbetriebsleitung

Der Kommunalwald hat in Unterfranken eine besondere Verantwortung: durch die extrem kleinfragmentierte Struktur des Privatwaldes sind Privatwaldbesitzer bei jeglichen Maßnahmen in ihrem Wald häufig auf den kommunalen Waldbesitz angewiesen. Oft ist daher der kommunale Förster ein wichtiger Ansprechpartner für Privatwaldeigentümer. Der Gemeindewald ist daher ein wichtiger Partner des Privatwaldes.

Der kommunale Wald dient der Erholung der heimischen Bevölkerung und ihrer Gäste, stellt die regionale Brennholzversorgung sicher und macht die Landschaft der Rhön einzigartig. Da die Kommune außerdem meist auch einen finanziellen Nutzen aus dem Wald bezieht, kommt ihr auch eine besondere moralische Aufgabe zu, um den Stadt- oder Gemeindewald auch für die nachkommenden Generationen genauso leistungsfähig, artenreich und naturnah zu erhalten.

Zudem besteht nach dem Bayerischen Waldgesetz im Kommunalwald nicht nur die gesetzliche Pflicht zur sachgemäßen, sondern sogar zur vorbildlichen Bewirtschaftung des Waldes.

Die FBG Obere Rhön w.V. bietet ihren Mitgliedsgemeinden die Bewirtschaftung und Betreuung des Kommunalwaldes mit forstlich qualifiziertem Personal, gemäß der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) in Bayern. So erhalten wir gemeinsam auch nach dem geplanten Ausstieg der Bayerischen Forstverwaltung aus der Kommunalwaldbetreuung die nachhaltige Funktionsfähigkeit des Körperschaftswaldes gegenüber allen Anspruchsgruppen - in ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht.

Als Ansprechpartner für die vielen Klein- und Kleinstprivatwaldbesitzer und für die regionale Brennholzversorgung bieten wir eine individuelle Betreuungslösung aus einer Hand.

Für die FBG Obere Rhön w.V. besitzt die Nachhaltigkeit im Wald oberste Priorität. Nachhaltigkeit umfasst aber nicht nur, dass mehr Holz nachwächst, als geerntet wird, sondern u. a. auch die soziale Verantwortung gegenüber der Bevölkerung.

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Steinpilze im Wald

Sonstige Leistungen

Sammel­bestellungen und Fort­bildungs­veranstaltungen für Mitglieder und Nicht­mitglieder 

Die FBG Obere Rhön w.V. organisiert für ihre Mitglieder die gemeinsame Beschaffung von z.B. Pflanzen oder Forstmarkierfarbe. Der Einkauf größerer Mengen bietet Mengenrabatte und spart Transportkosten.

Insbesondere bei Forstpflanzen übernehmen wir auch die Qualitätskontrolle. Die heute kleinen Pflanzen, sind der Wald von morgen! Daher kommt der Qualität des Pflanzmaterials eine große Bedeutung zu. Nur optimal aufgewachsene und von der Baumschule sorgfältig behandelte kleine Bäume können dem Klimawandel trotzen und den vielen biotischen und abiotischen Gefahren bis zur Holzernte widerstehen.

Von Zeit zu Zeit organisiert die FBG außerdem Schulungen und Lehrgänge, z.B. Motorsägenkurse oder Pflanz- und Pflegeschulungen. Dieses Angebot richtet sich an die Mitglieder und an interessierte Nichtmitglieder gleichermaßen.

Anstehende Termine finden Sie unter dem Menüpunkt Aktuelles oder sprechen Sie uns einfach an!

Kontakt

FBG Obere Rhön w.V.
Von-der-Thann-Straße 13
97647 Nordheim v.d. Rhön

    Telefon: 09779 858 76 05
    1. Vorsitz­ender: Thomas Fischer
    Geschäfts­führer: Andree Link

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