Holzverkauf
Marktgerechte Vermarktung der verschiedenen Sortimente und Baumarten

Bedingt durch den geringen Mengenanfall im Klein- und Kleinstprivatwald entstehen Holzkäufern übermäßige Transportkosten und ein deutlich erhöhter Verwaltungs- und Organisationsaufwand.
Der Waldbesitzer selber verfügt meist über geringe Kenntnisse des Marktes. Aushaltungskriterien und Anforderungen der Holzkäufer sind nur in Ausnahmefällen bekannt, ebenso sind die Kontakte zu den Holzabnehmern beschränkt. Daher ist es als Privatwaldbesitzer schwierig, anfallendes Holz mit maximalem Ertrag zu vermarkten.
Die FBG bündelt die vielen kleinen Holzmengen der Mitglieder und kann so Transport- und Verwaltungskosten vermindern. Zudem besitzt die FBG breitgefächerte Kontakte zu den regionalen und überregionalen Holzverarbeitungsbetrieben und erzielt für ihre Mitglieder maximale Erträge.
Als Mitglied der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Unterfranken (FVU) können Holzmengen über langfristige, breitgefächerte Lieferverträge mit entsprechend großen Mengen, zu konstant höherwertigen Preisen verkauft werden - nicht nur im Falle von Kalamitäten ein entscheidender Vorteil. So können größere finanzielle Verluste aufgrund des Holzpreisverfalls, im Falle von Waldschäden durch z.B. Sturm oder Borkenkäfer, vermieden werden. Durch den fortschreitenden Klimawandel wird sich in der Zunkuft das Kalamitätsrisiko weiter erhöhen.
Neben den Großsägewerken arbeitet die FBG erfolgreich mit örtlichen Kleinsägern zusammen. Diese bieten den Vorteil einer flexiblen Abnahme von Kleinmengen und insbesondere der Abrechnung nach Waldmaß. Diese Abrechnungsform bedeutet die Festlegung der Güteklasse, die den Preis maßgeblich bestimmt, erfolgt vor Ort im Wald. Bei der Abrechnung im Werkseingangsmaß, wird das Holz bei Eingang im Werk elektronisch vermessen und die Güteklasse vom Käufer festgelegt. Die regionalen Sägewerke werden daher von uns besonders berücksichtigt, auch um die regionale Wertschöpfung zu fördern.
Als Waldbesitzer profitieren Sie von einer professionellen Vermarktung Ihres Holzes zu marktgerechten, Gewinn orientierten Holzerlösen. Trotzdem bleiben Sie als Waldeigentümer alleiniger Entscheider!
Neben den Sägewerken versorgen wir auch die örtlichen Brennholzkunden mit Reisiglosen und Industrieholz ab der Waldstraße . Hierfür kommt insbesondere dem Kommunalwald eine besondere Verantwortung zu, die wir entsprechend den Wünschen der Bürger umsetzen.
Für die Holzvermarktung wird dem Mitglied eine holzmengenbezogene Pauschale je vermarktetem Festmeter verrechnet. Dabei wird zwischen Industrie- und Stammholz unterschieden.
In der Festmeterpauschale sind vor dem Verkauf die Holzerfassung über unser EDV-System und die Erstellung der Holzlisten eingeschlossen. Außerdem die eigentliche Verkaufsvermittlung, meist inklusive der Holzüberweisung vor Ort mit dem Holzkäufer. Nach dem Verkauf übernehmen wir die Rechnungstellung, die Überwachung des Zahlungseingangs und die Freigabe der Holzabfuhr, sowie eventuelle Mahndienste für den Waldbesitzer. Das treuhänderisch vereinnahmte Holzgeld wird dann mit einer sogenannten "Waldbesitzerabrechnung" - unter Abzug der Vermarktungspauschale - dem Waldeigentümer gutgeschrieben.
Auf Wunsch übernimmt die FBG Obere Rhön w.V. für ihre Mitglieder auch alle der Holzvermarktung vorrangehenden Arbeiten, von der Planung des Holzeinschlages, über die Vermittlung geeigneter Forstdienstleistungsunternehmen bis zur Holzaufnahme. Bei allen Tätigkeiten liegt der Fokus auf einer engen Absprache mit dem Waldeigentümer.


